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   ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16   

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ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16 (https://dejure.org/2016,28584)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16 (https://dejure.org/2016,28584)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07. September 2016 - 7 Ca 2664/16 (https://dejure.org/2016,28584)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (vgl. BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 19; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 18).

    Denn nach dem Rechtsgedanken des§ 139 BGB gilt, dass die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge hat, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen ( BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 23; BAG 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - Rn. 61; BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - ).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (vgl. BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 19; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 18).

    Denn nach dem Rechtsgedanken des§ 139 BGB gilt, dass die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge hat, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen ( BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 23; BAG 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - Rn. 61; BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - ).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Denn eventuelle Unklarheiten von in Bezug genommenen Vorschriften führen nicht ihrerseits zu Unklarheiten der individualvertraglichen Verweisungsvorschrift, für diese reicht die Bestimmbarkeit der in Bezug genommenen Vorschriften aus (BAG 08.12.2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 33ff.).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 08.12.2015 - 3 AZR 267/14 - Rn. 22).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Denn nach dem Rechtsgedanken des§ 139 BGB gilt, dass die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge hat, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen ( BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 23; BAG 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - Rn. 61; BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - ).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Denn nach dem Rechtsgedanken des§ 139 BGB gilt, dass die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen nur dann zur Folge hat, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen ( BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20; BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 - Rn. 23; BAG 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - Rn. 61; BAG 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - ).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Darüber hinaus findet die Inhaltskontrolle der §§ 305ff. BGB gem. § 310 Abs. 4 S. 1 BGB bei Betriebsvereinbarungen nicht statt (vgl. statt aller BAG 01.02.2006 - 5 AZR 187/05 - Rn. 26).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Fehler im Mitbestimmungsverfahren führen nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung dazu, dass die getroffene Regelung grundsätzlich unwirksam ist (BAG 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 29 mwN.).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21; zul. BAG 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 -, Rn. 12).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus ArbG Köln, 07.09.2016 - 7 Ca 2664/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 17.06.2014 - 3 AZR 529/12 - Rn. 21; zul. BAG 14.07.2015 - 3 AZR 594/13 -, Rn. 12).
  • ArbG Bonn, 08.11.2016 - 7 Ca 1551/16
    Die Auslegung von § 6 Absatz 3 der Ausführungsbestimmungen ergibt, dass die Regelung nicht gesetzeskonform dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie sich lediglich auf die nicht mitbestimmte Höhe der Betriebsrentenleistungen beschränkt ( vgl. dazu auch schon ArbG Köln, 07.09.2016, 7 Ca 2664/16; entgegen ArbG Hamburg, 29.06.2016, 8 Ca 201/15 ).
  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer

    Hinzu kam, dass man die Beteiligung des Betriebsrats als Hemmnis für die gewünschte Anpassung der betrieblichen Altersversorgung ansah (Höfer, BetrAVG 2015, § 16, Rn. 309 ff. m.w.Nachw.; Fitting, § 87 BetrVG, Rn. 456; GK/Wiese, 10. Aufl. 2014, § 87 BetrVG, Rn. 858; a.A. in einem Parallelfall ArbG Köln, 07.09.2016, 7 Ca 2664/16).
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https://dejure.org/2016,71066
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